Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ProQVis

 

Vertragspartner ist die ProQVis GmbH, Unteranger 24a, 85244 Röhrmooos, Deutschland. Der Vertragspartner wird nachfolgend mit „ProQVis“ bezeichnet.

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der ProQVis. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern die ProQVis ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

 

Für als SaaS Dienstleistungen angebotene LÖSUNGEN, die auf SaaS LÖSUNGEN und ANWENDUNGEN Drittanbieter bauen, wie im Falle des Signavio Editors gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens. Vereinbarungen mit Drittanbieter haben keinen Einfluss auf die ProQVis Vereinbarungen. Bei Fragen zu Bedingungen von Drittanbietern, wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Unternehmen verwiesen.  

Für angebotene offene Seminar-Leistungen und ähnlichen Veranstaltungen gelten besondere Teilnahmebedingungen die im Dokument „Teilnahmebedingungen an offene Seminare der ProQVis“ einzeln spezifiziert. Diese sind ebenfalls integrativer Vertragsbestandteil dieses AGB bei Anmeldung zu einer entsprechenden Veranstaltung.

Der Kunde kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem von www.proqvis.com erreichbaren Link „AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Der Vertrag über Leistungen von ProQVis kommt zustande durch

 

a) den Zugang der Annahmeerklärung des schriftlichen Angebotes von ProQVis, sei es für eine Beratungs- oder Software-Leistung oder als Bestellung, Buchung oder Teilnahmeerklärung an einem der Zahlungspflichtigen LÖSUNGEN, Seminare und ähnlichen  Veranstaltungen.

 

b) durch Annahme des Antrages bzw. Bestätigung des Auftrags mittels E-Mail seitens ProQVis, sofern der Kunde zuvor durch das Absenden der vollständigen Buchungseingaben sowie der Angebotsauswahl über die Buchungsfunktion der jeweiligen Website von ProQVis und Drücken des Buttons „Verbindlich buchen“ ein Angebot abgegeben hat.

 

(2) Die ProQVis-Websites selbst stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.

 

(3) Der Kunde muss Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 3 Preise

 

(1) Die Preise der Leistungen von ProQVis richten sich nach den jeweils geltenden Preislisten bzw. dem zugrunde liegenden Angebot.

 

(2) Werden Nutzungsentgelte vereinbart, sind diese mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Nutzungsentgelt fällt für jeden angefangenen Kalendermonat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. Der Kunde kann sie mittels Überweisung oder sonstiger von ProQVis angebotener Zahlungsmittel begleichen. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist das Entgelt zeitanteilig zurückzuzahlen. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

(3) ProQVis ist berechtigt, das Entgelt für vereinbarte Leistungen erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von 4 Wochen zum darauf folgenden Monatsbeginn zu erhöhen. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ProQVis den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

 

(4) Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe.

 

(5) Sonstige Leistungen werden von ProQVis nach Aufwand oder zum Festpreis erbracht zu jeweils von den Parteien zu vereinbarenden Preisen. Dies gilt insbesondere für Projekte, Schulungen, Seminare, usw.

 

§ 4 Geheimhaltung

 

(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch ProQVis vertraulich zu behandeln sind insbesondere die ANWENDUNGSDATEN, sollte ProQVis von diesen Kenntnis erlangen.

 

(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

 

a) ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder

 

b) der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder

 

c) der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

 

(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

 

§ 5 Insolvenz bzw. drohende Insolvenz einer Vertragspartei

 

Eine Partei hat die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn

 

(1) sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt,

 

(2) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist,

 

(3) sie auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss,

 

(4) gegen sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder

 

(5) sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.

 

§ 6 Haftung

 

(1) Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.

 

(2) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von ProQVis auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 bleibt unberührt. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Vertragspflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist.

 

(3) In keinem Fall haftet eine der Parteien für Schadenersatz für atypische Schäden, mittelbare Schäden, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden; auch nicht im Falle von Fahrlässigkeit oder Erfolgshaftung; unabhängig davon ob die Partei von einem Schaden wusste oder den Schaden absehen konnte oder nicht.

 

(4) Die Haftung beider Parteien ist auf die durch den Kunden tatsächlich an ProQVis entrichteten Nutzungsentgelte für die ANWENDUNG nach diesem Vertrag begrenzt.

 

(6) Sofern die ProQVis GmbH der Vertragspartner ist, so bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

(7) ProQVis übernimmt weder Verantwortung für die Rechtmäßigkeit von Inhalten auf verlinkten externen Websites (einschließlich der Datenquellen), noch für die Freiheit von schädlichen Inhalten sowie Programmen der verlinkten externen Websites. Insoweit haftet die ProQVis auch nicht für Schäden, die dem Nutzer infolge der Ausführung eines Links auf die externe Website oder den Inhalt der verlinkten externen Websites entstehen.

 

§ 7 Referenzen

 

ProQVis ist berechtigt, den Kunden in Werbeunterlagen, im Internet und sonstigen Veröffentlichungen als Referenz zu nennen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden dagegen stehen. Der Kunde willigt bereits jetzt ein, ProQVis die erforderlichen Rechte beispielsweise an der Nutzung des Logos einzuräumen. Sollten für die Verwendung besondere Vorgaben bestehen, wird der Kunde diese mitteilen. 

 

§ 8 Schulungs- und Beratungsergebnisse 

 

ProQVis bietet Schulungen und LÖSUNGEN in Form von Trainings und Seminaren an. Ergebnisse dieser LÖSUNGEN und Dienstleistungen werden von ProQVis in anonymisierter Form dazu verwendet die angebotenen LÖSUNGEN, Schulungen und Dienstleistungen ständig zu verbessern. Der Kunde willigt dazu ein und erhebt keine Ansprüche wegen der Verwendung solcher Ergebnisse durch ProQVis. 

 

§ 9 Gerichtsstand

 

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Sitz von ProQVis als Gerichtsstand vereinbart.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit die vorliegenden AGB (in deutscher Sprache) in eine andere Sprache übersetzt wurden und dem Kunden zur Verfügung stehen, ist für das Vertragsverhältnis zu ProQVis die deutsche Sprachfassung maßgeblich. Dies gilt insbesondere, sofern zwischen der deutschen Sprachfassung und einer übersetzten Fassung Unstimmigkeiten oder Widersprüche bestehen.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich am nähesten dem entspricht, was die Vertragsparteien gewünscht hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

(5) Änderungen der AGB werden auf dieser Seite mitgeteilt. Die ABG können auf Anforderung zugesendet werden.

 

Stand: 24.01.2015